Allgemeine
Geschäftsbedingungen Fritz Internetlösungen,
Eggenstein-Leopoldshafen:
1. Geltungsbereich
Fritz Internetlösungen in Eggenstein-Leopoldshafen erbringt alle Lieferungen
und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Von diesen
Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden
unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte
der Parteien.
2.
Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
Der Kunde
garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter
verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die
auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder
mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Fritz Internetlösungen,
die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die
Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei.
3. Abnahme,
Eigentumsvorbehalt
3.1
Sofern
keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern
der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht
zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche
Leistung von Fritz Internetlösungen mit Nutzung durch den Kunden als
abgenommen.
3.2
Bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte
Ware Eigentum von Fritz Internetlösungen. Kommt der Kunde mit der
Zahlung in Verzug, kann Fritz Internetlösungen, unbeschadet sonstiger
Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen,
wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist
gesetzt hat.
4.
Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
4.1
Der Vertrag
kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Fritz Internetlösungen
oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
4.2
Ist der
Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und Fritz
Internetlösungen das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit
einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen.
4.3
Unberührt
bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund.
4.4
Jede
Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.
Preise und Zahlung
5.1
Fritz
Internetlösungen ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen
ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird
wirksam, wenn Fritz Internetlösungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang
der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch
des Kunden zugeht. Fritz Internetlösungen wird den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines
unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Die Preise sind Festpreise.
Im Verzugsfall ist Fritz Internetlösungen berechtigt, Zinsen in Höhe
von 6 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz
zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden sofort
zu sperren.
5.2
Sollte
die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen
mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt)
oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr
Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern,
so ist Fritz Internetlösungen berechtigt, die Entgelte gegenüber dem
Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend
anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht
dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.3
Fritz
Internetlösungen ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst
nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
5.4
Gegen
Forderungen von Fritz Internetlösungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes
gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der
Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
6.
Gewährleistung
6.1
Der Kunde
hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige
Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine
insgesamt oder in Teilen Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig,
insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu
dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels
zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch
durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach
Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,
längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die
unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt
die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
6.2
Soweit
eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert
Fritz Internetlösungen kostenlos Ersatz. Fritz Internetlösungen ist
berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern.
Fritz Internetlösungen ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens
10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Fritz Internetlösungen auszuüben.
Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende
Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
6.3
Der Kunde
muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand
übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs-
und Umstellungsproblemen.
6.4
Der Kunde
hat Fritz Internetlösungen bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach
Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung,
insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger
vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
7. Internet-Präsenz,
Inhalte von Internet-Seiten
7.1
Der Kunde
ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als
eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner
Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B.
bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste
angeboten werden. Der Kunde stellt Fritz Internetlösungen von allen
Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht
beruhen.
7.2
Der Kunde
darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht
gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken,
Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere
ist dem Kunden die Weiterleitung von Daten unter Verstoß gegen das
Urheberrechtsgesetz, von jugendgefährdenden Inhalten ohne hinreichende
Sicherung gegen eine Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren
oder von verbotenen Inhalten, so insbesondere Kinderpornographie oder
verbotener rechts- oder linksextremistischer Propaganda untersagt.
Dies gilt ungeachtet der Tatsache, ob der Kunde in Kenntnis der Inhalte
des Materials oder der gesetzlichen Bestimmungen war.
7.3
Fritz
Internetlösungen ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des
Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten
Verstoß ist Fritz Internetlösungen verpflichtet, die entsprechende
Internet-Seite zu sperren. Fritz Internetlösungen wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
7.4
Fritz
Internetlösungen überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend,
ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.
Im Internet ist es insoweit üblich, daß bis zu einer gerichtlichen
Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden
(siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net).
Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine
Inhalte in dem Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben
werden.
7.5
Der Kunde
versichert, daß nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw.
Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde erkennt an, daß er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich
ist. Für den Fall, daß Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend
machen, behält Fritz Internetlösungen sich vor, den betreffenden Domainnamen
bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
7.6
Sollte
Fritz Internetlösungen aus den beschriebenen Gründen eine Sperrung
vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Fritz Internetlösungen
leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen
einverstanden, die Fritz Internetlösungen zu treffen hat, um vollziehbaren
Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der
Kunde hält Fritz Internetlösungen diesbezüglich von Forderungen Dritter,
sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
7.7
Der Kunde
hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene
IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder
eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität für Datenverkehr).
Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen
Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt
für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen
in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich
sind.
8. Pflichten des Kunden
8.1
Der Kunde
sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig
sind. Er verpflichtet sich, Fritz Internetlösungen jeweils unverzüglich
über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende
Anfrage von Fritz Internetlösungen binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle
Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name
und postalische Anschrift des Kunden,Name,
postalische Adresse, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer
des administrativen Ansprechpartners (ADMIN-C) für die Domain.
8.2
Der Kunde
verpflichtet sich, von Fritz Internetlösungen zum Zwecke des Zugang
zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und
den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis
erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten
infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter
Leistungen von Fritz Internetlösungen nutzen, haftet der Kunde Fritz
Internetlösungen auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde
wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag,
an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die
auf den Web-Servern von Fritz Internetlösungen abgelegt sind, nicht
auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten
von Fritz Internetlösungen oder vor der Installation von gelieferter
Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich
jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten
Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.
Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung
und der Pflege von Fritz Internetlösungen erhält. Der Kunde wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der
Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann.
8.3
Der Kunde
verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen
Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils
gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
8.4
Der Kunde
ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine
übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine
hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. Fritz Internetlösungen ist berechtigt,
Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff
durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Fritz Internetlösungen
wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
Fritz Internetlösungen wird die betreffenden Seiten sofort wieder
zugänglich machen, wenn der Kunde Fritz Internetlösungen nachweist,
dass die Seiten und Skripte so umgestaltet wurden, dass sie den obigen
Anforderungen genügen.
9.
Datenschutz
9.1
Fritz
Internetlösungen weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Fritz
Internetlösungen weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im
Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten
Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Indentifizierung des
Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen
Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.
9.2
Fritz
Internetlösungen weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet,
nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver
gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte
Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch
andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der
Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich
selbst Sorge.
10.
Schlussbestimmungen
10.1
Jegliche
Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung
des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung
des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. Für die von
Fritz Internetlösungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich
welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über
den Kauf beweglicher Sachen.
10.2
Sollten
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes
gilt für Unvollständigkeiten.
Stand
01.07.2000